20.06.2025
Entfernungspauschale: Geplante Anhebung

20.06.2025
Elektronische Kassen: Mitteilungspflicht bis 31.7.2025

20.06.2025
Land- und Forstwirtschaft: Mietwert einer Altenteilwohnung

20.06.2025
Urlaubsanspruch für Minijobber

13.06.2025
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bestätigung

13.06.2025
Bundesrat: Neuregelung für Elektrofahrzeuge 

13.06.2025
Geplante Neuregelung bei der degressiven Abschreibung ab dem 30.06.2026

06.06.2025
Aus- oder Fortbildungskosten: Höhe des Abzugs

06.06.2025
Geplante Steuerentlastungen für die Wirtschaft

06.06.2025
Umsatzsteuer: Reitunterricht als Freizeitgestaltung

06.06.2025
Voraussetzungen für "Switch-over" (Steueranrechnungsmethode)

06.06.2025
Grundstücksübertragung als Spekulationsgewinn

Steuertermine September 2024

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat August 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.09.2024
10.10.2024

Zusammenfassende Meldung 25.09.2024
Sozialversicherung 28.08.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 10.09.2024

 

Für den Monat September 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

10.10.2024
11.11.2024
Zusammenfassende Meldung 25.10.2024
Sozialversicherung 26.09.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 10.10.2024
Einkommensteuer-Vorauszahlung Q3 10.09.2024

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Bron: Sonstige | Sonstige | . | 30.08.2024

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