09.08.2024
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

09.08.2024
Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs

09.08.2024
Aufzeichnungspflichten bei einem häuslichen Arbeitszimmer

02.08.2024
Degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern

02.08.2024
Differenzbesteuerung: PKW-Kauf zum Ausschlachten

02.08.2024
Krankenversicherung: Abziehbare Basisversicherung

02.08.2024
Sammelposten: Geplante Änderungen ab 2025

02.08.2024
Steuertermine August 2024

26.07.2024
Was bei E-Rechnungen ab 1.1.2025 zu beachten ist

26.07.2024
Mobilitätsbudget: Pauschale Steuer von 25% ab 2025

26.07.2024
Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummern

19.07.2024
Veräußerung: Trennungsbedingter Auszug des Ehepartners

Steuertermine August 2024

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Juli 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


12.08.2024
10.09.2024

Zusammenfassende Meldung 26.08.2024
Sozialversicherung 29.07.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 12.08.2024

 

Für den Monat August 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

10.09.2024
10.10.2024
Zusammenfassende Meldung 25.09.2024
Sozialversicherung 28.08.2024
Lohnsteuer-Anmeldung 10.09.2024
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q3 15.08.2024 (*in Bayern 16.08.)

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Bron: Sonstige | Sonstige | . | 02.08.2024

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