09.08.2024
Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

09.08.2024
Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs

09.08.2024
Aufzeichnungspflichten bei einem häuslichen Arbeitszimmer

02.08.2024
Degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern

02.08.2024
Differenzbesteuerung: PKW-Kauf zum Ausschlachten

02.08.2024
Krankenversicherung: Abziehbare Basisversicherung

02.08.2024
Sammelposten: Geplante Änderungen ab 2025

02.08.2024
Steuertermine August 2024

26.07.2024
Was bei E-Rechnungen ab 1.1.2025 zu beachten ist

26.07.2024
Mobilitätsbudget: Pauschale Steuer von 25% ab 2025

26.07.2024
Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummern

19.07.2024
Veräußerung: Trennungsbedingter Auszug des Ehepartners

Zweites Jahressteuergesetz 2024

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant milliardenschwere steuerliche Entlastungen. Folgendes ist bisher bekannt:

Reform bei den Steuerklassen
Die Steuerklassenkombination 3 und 5 bei Eheleuten und Lebenspartnern soll künftig wegfallen. Das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 wird dann für diesen Personenkreis verpflichtend. Eine Steuerentlastung ist damit nicht verbunden. Vielmehr wird mit dem Faktorverfahren die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute und Lebenspartner verteilt, sodass Steuernachzahlungen bei einer Einkommensteuerveranlagung allein aufgrund der Steuerklassenwahl weitestgehend vermieden werden.

Steuerliche Entlastungen
Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 € auf dann 12.084 € steigen. Außerdem soll der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 € auf 11.784 € steigen. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung um 252 € vorgesehen.

Kinderfreibetrag/Kindergeld
Der steuerliche Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 € auf 6.828 € angehoben werden. Auch das Kindergeld soll erhöht werden. Es soll zum 1. Januar 2025 um 5 € auf 255 € pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.

Hinweis: Die Zahlen zum Grund- und Kinderfreibetrag können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progressionsberichts noch ändern. Außerdem soll auch der Steuertarif angepasst werden, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Damit soll verhindert werden, dass durch die Inflation Lohnzuwächse zunichtegemacht werden.

Bron: Sonstige | Gesetzvorhaben | Zweites Jahressteuergesetz 2024 (Vorabinformation) | 12.07.2024

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