Leistungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Klare Ziele führen zum
Erfolg des Unternehmens,
denn nur wer eine
Messlatte hat, kann
diese überspringen.

  • Erstellung von Planungskonzepten
  • Wahl der Rechtsform
  • Durchführung von Branchenvergleich/ Betriebsvergleich
  • Unternehmensanalysen
  • Finanzierungspläne
  • Erstellung von Stunden- und Preiskalkulationen
  • BWA - Analyse
  • Kosten- und Leistungsrechnung als Controllinginstrument
  • Umwandlungen gestalten

Betriebswirtschaftliche Überlegungen mit Finanzierungsplanung verbinden bedeutet Sicherheit.

Existenzgründungsberatung

Geringfügige Chancen
sind schon oft der
Beginn großer
Unternehmungen
geworden.

  • Rechtsformwahl
  • Mithilfe bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten
  • Ermittlung einer angemessenen Geschäftsführervergütung (Vermeidung von „Verdeckter Gewinnausschüttungen“)
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Steuerrechtliche Erstberatung (alle für Sie relevanten Informationen komprimiert)
  • Mithilfe bei der Einrichtung von Buchführungssystemen und Ablagesystemen (das spart später Zeit und Geld!)
  • Steuergestaltungen von Anfang an planen!
  • Sozialversicherungsrechtliche Status-Prüfung
Steuerliche Beratung

Es ist besser ein Problem
zu erörtern, ohne es
zu entscheiden, als es
zu entscheiden, ohne
es erörtert zu haben.

  • Rechtsformwahl
  • Analyse der Kosten unter dem Aspekt betrieblicher oder teilweiser betrieblicher Veranlassung
  • Hinweis auf Möglichkeiten des Ansatzes von Pauschalen
  • Gestaltung von Verträgen (zwischen nahestehenden Personen; Geschäftsführeranstellungsverträge etc.)
  • Prüfung der Auswirkungen betrieblicher und privater Entscheidungen auf die Höhe Ihrer Ertragssteuern
  • Überprüfung von Finanzierungsalternativen z.B. Vergleich von Leasing und Finanzierung
  • Bei jeder Einkommensteuererklärung ist der Vergleich der unterschiedlichen Veranlagungsformen selbstverständlich, um ihre Steuerbelastung zu optimieren
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Betriebsaufspaltung
  • Organschaften optimal gestalten
  • Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden
Erstellung sämtlicher Steuererklärungen

Politik ist die Kunst,
stets neue Gründe
für neue Steuern zu
entdecken.

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen (Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften bei Personengesellschaften)
  • Erbschaftssteuererklärungen
Jahresabschlüsse/Gewinnermittlungen

Ein tüchtiger Geschäftsmann
ist wie ein Kapitän: er erkennt
den Kurs, meidet allzu hohes
Risiko und rechnet mit allen
Eventualitäten.

  • Erstellung von Handelsbilanzen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Erstellung von Gesamtbilanzen für alle Rechtsformen
  • Erstellung von Unternehmensanalysen, die Ihnen Ihre Unternehmensentwicklung der letzten 3 Jahre zeigt
  • Gewinnermittlungen für Freiberufler und kleinere Unternehmen
  • Erstellung des vereinfachten Jahresabschlusses aufgrund von vorgelegter oder selbst erstellter Buchführung
  • Die Erfüllung aller Aufzeichnungspflichten wird überprüft
Finanzbuchhaltung

Der zuverlässige Weg,
die Zukunft zu sehen,
ist das Verstehen der
Gegenwart.

  • Sortierung der Belege
  • Überprüfung der Unterlagen und Belege
  • Belegerfassung
  • Auswertungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, BWA`s individuell für Ihr Unternehmen aufbereitet, Summen- und Saldenlisten, etc.)
  • Erarbeitung eines Kontenplanes, der auf Ihr Unternehmen abgestimmt und Ihren Bedürfnissen angepasst ist
  • Halbjährliche Besprechung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
Anlagenbuchhaltung

Die Leute investieren nur,
wenn sie Aussicht auf
Ertrag haben, denn
investieren heißt, sein
eigenes Geld zu riskieren.

  • Führung eines Verzeichnisses Ihrer gesamten Wirtschaftsgüter/ Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Fertigung von Kopien der erforderlichen Belege
  • Errechnung der Abschreibungen unter sorgfältiger Prüfung der für ihr Unternehmen optimalen Höhe und Art
Lohnbuchhaltung

Es ist nicht der Unternehmer,
der die Löhne zahlt – er
übergibt nur das Geld.
Es ist das Produkt, das die
Löhne zahlt.

  • Beratung in allen Lohn- und Gehaltsfragen
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Führen von Lohnkonten
  • Erstellung Ihrer Lohnjournale
  • Anfertigung Ihrer Beitragsanmeldungen zu den Sozialversicherungen
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Lohnbescheinigungen
  • Bearbeitung von Baulöhnen
Doreen Jürgens ⋅ Steuerberaterin ⋅ Bendestorfer Str. 1 ⋅ 21224 Rosengarten/Klecken ⋅ Tel. 04105 / 65 00 22