17.04.2026
Gemeinnützigkeit: Satzungsmäßige Vermögensbindung

17.04.2026
Grenzüberschreitende Sachverhalte: Passive Entstrickung

17.04.2026
Zollwertberechnung: Einbeziehung von Lizenzgebühren

16.04.2026
Minijob: Besonderheiten bei Studenten

10.04.2026
Erwerbsvorgang: Rückgängigmachung

10.04.2026
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Wer geprüft wird und warum

10.04.2026
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

10.04.2026
Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren

10.04.2026
Rückforderung von Kindergeld bei Tätigkeit im Ausland

10.04.2026
Familienheimfahrten: Schätzung

02.04.2026
Abschreibung für technische und wirtschaftliche Abnutzung

02.04.2026
Altersvorsorge: Reformgesetz

Steuertermine März 2026

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Terminübersicht
Für den Monat Februar 2026:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.03.2026
10.04.2026
Zusammenfassende Meldung25.03.2026
Sozialversicherung26.02.2026
Lohnsteuer-Anmeldung10.03.2026


Für den Monat März 2026:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.04.2026
11.05.2026
Zusammenfassende Meldung27.04.2026
Sozialversicherung27.03.2026
Lohnsteuer-Anmeldung10.04.2026
ESt-Vorauszahlung Q1 202610.03.2026

Zu beachten: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.

Bron: Sonstige | Sonstige | 03.03.2026

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