13.03.2026
Factoring-Leistungen und Vorsteuerabzug

13.03.2026
Anmeldung eines Minijobs: zusätzliche Sofortmeldung

13.03.2026
Streuwerbeartikel: Sachzuwendungen bis zu 10 €

13.03.2026
Umsatzsteuer: Beherbergungsleistungen

06.03.2026
Aufwandsentschädigung: Wann diese steuerfrei ist

06.03.2026
Firmenwagen: Nutzung bei unterschiedlichen Tätigkeiten

06.03.2026
Firmen-Pkw: Sachbezug beim Arbeitnehmer

06.03.2026
Steuervorteile bei Minijobs im Haushalt

05.03.2026
Steuertermine März 2026

27.02.2026
Außenprüfung: Rechte und Mitwirkungspflichten

27.02.2026
Umsatzsteuer für Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins

27.02.2026
Abschiedsfeier für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Steuertermine Februar 2026

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Terminübersicht
Für den Monat Januar 2026:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.02.2026
10.03.2026
Zusammenfassende Meldung25.02.2026
Sozialversicherung28.01.2026
Lohnsteuer-Anmeldung10.02.2026


Für den Monat Februar 2026:

Art der AbgabeAbgabe- und Fälligkeitstermin

Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.03.2026
10.04.2026
Zusammenfassende Meldung25.03.2026
Sozialversicherung26.02.2026
Lohnsteuer-Anmeldung10.03.2026

Zu beachten: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.

Bron: Sonstige | Sonstige | Abgabetermine | 30.01.2026

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