21.03.2025
Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

21.03.2025
Labordiagnostik: Umsatzsteuerfreiheit

21.03.2025
Kindergeld wegen seelischer Behinderung

21.03.2025
Neues für Rechnungen von Kleinunternehmern

14.03.2025
Häusliches Arbeitszimmer: Zuordnung zum Betriebsvermögen

14.03.2025
Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes

14.03.2025
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer

07.03.2025
Minijobber als Haushaltshilfe: Steuervorteile nutzen

07.03.2025
Steuerliche Behandlung von App-Verkäufen

28.02.2025
Kfz-Steuer bei Land- und Forstwirten

28.02.2025
Hotelübernachtungen: Unterschiedliche Steuersätze

28.02.2025
Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel

Steuertermine Februar 2025

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Hinweis: Dauerfristverlängerungen müssen jährlich erneuert werden.

Für den Monat Januar 2025:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung


10.02.2025
10.03.2025

Zusammenfassende Meldung 25.02.2025
Sozialversicherung 29.01.2025
Lohnsteuer-Anmeldung 10.02.2025

 

Für den Monat Februar 2025:

Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • monatliche Abgabe
  • Abgabe mit Dauerfristverlängerung

10.03.2025
10.04.2025
Zusammenfassende Meldung 25.03.2025
Sozialversicherung 26.02.2025
Lohnsteuer-Anmeldung 10.03.2025
Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1/25 17.02.2025

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

Bron: Sonstige | Sonstige | . | 31.01.2025

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