20.06.2025
Entfernungspauschale: Geplante Anhebung

20.06.2025
Elektronische Kassen: Mitteilungspflicht bis 31.7.2025

20.06.2025
Land- und Forstwirtschaft: Mietwert einer Altenteilwohnung

20.06.2025
Urlaubsanspruch für Minijobber

13.06.2025
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bestätigung

13.06.2025
Bundesrat: Neuregelung für Elektrofahrzeuge 

13.06.2025
Geplante Neuregelung bei der degressiven Abschreibung ab dem 30.06.2026

06.06.2025
Aus- oder Fortbildungskosten: Höhe des Abzugs

06.06.2025
Geplante Steuerentlastungen für die Wirtschaft

06.06.2025
Umsatzsteuer: Reitunterricht als Freizeitgestaltung

06.06.2025
Voraussetzungen für "Switch-over" (Steueranrechnungsmethode)

06.06.2025
Grundstücksübertragung als Spekulationsgewinn

Neue Sachbezugswerte für 2025

Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) jährlich festgelegt. Die Anpassung erfolgt dabei in Anlehnung an die Verbraucherpreise. Vergünstigte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten.

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2025. Der Monatswert im Jahr 2025 für die Verpflegung steigt von 313 € auf 333 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Frühstück erhöht sich von 60 € auf 65 €. Der monatliche Wert für ein kostenfreies Mittag- oder Abendessen beträgt jeweils 124 € (2024: 114 €). Die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung sind ab dem 1.1.2025 auch bei der Abrechnung von Reisekosten anzuwenden.

Es entfallen

  • auf ein Frühstück 2,30 € (2024: 2,17 €) und
  • auf ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils 4,40 € (2024: 4,13 €).

Der Tagesgesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 11,10 €.

Der Monatswert für Unterkunft und Miete erhöht sich ab dem 1.1.2025 auf 282 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Wert von 9,40 € pro Tag.

Die Sachbezugswerte gelten ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Bron: Sonstige | Veröffentlichung | Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV 2025 | 20.09.2024

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